Häufig gestellte Fragen

Immobilienbewertung

Für welche Zwecke ist die Wertermittlung geeignet?

Unsere Verkehrswertgutachten sind zur Vorlage beim Finanzamt (z. B. wegen Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, abschreibungsfähiger Gebäudewertanteil etc.), für gerichtliche Auseinandersetzungen, zur eigenen Vermögensübersicht, für Erb- und Scheidungsfälle, vorzeitige Erbfolge, sonstige Rechtsstreitigkeiten wie auch für alle Belange im An- und Verkaufsprozess einer Immobilie geeignet.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Wir erstellen Gutachten -je nach Art und Umfang der Immobilie- üblicherweise innerhalb von ca. 3 – 4 Wochen nach Vorlage aller bewertungsrelevanten Unterlagen und Durchführung einer Objektbesichtigung.

Was kostet ein Gutachten?

Grundlage für unser Honorar ist die Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) für Gutachten über den Verkehrswert. Die Honorarrichtlinie ist HIER veröffentlicht. Sollte das Bewertungsergebnis zwischen zwei Preisstufen liegen, wird das Honorar entsprechend interpoliert. Zusätzlich zum Honorar können Kosten für sonstige Auslagen und Gebühren z. B. für erforderliche Behördenanfragen, die Beschaffung von notwendigen Unterlagen usw. entstehen. Diese Kosten weisen wir detailliert aus und berechnen sie in gleicher Höhe weiter. Die Abrechnung von Sonderleistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäß vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Wertermittlung?

Flächen-/ Raumberechnungen (z. B. Wohn-/ Nutzfläche, Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt, Geschossfläche),
Informationen zu durchgeführten Modernisierungen, Sanierungen, Umbauten (Art, Jahr),
Auszüge aus der Baugenehmigung/Bauantrag (Baubeschreibung, Grundrisse etc.),
Mietaufstellung mit Flächenzuordnung zum Wertermittlungsstichtag,
Mietverträge (mit Nachträgen),
aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (in unbeglaubigter Form),
Grundbuchauszug (in unbeglaubigter Form, nicht älter als 3 Monate),
Informationen zu sonstigen, nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Lasten (z. B. Baulasten, offene Erschließungskosten oder Anliegerbeiträge, Altlasten, Mieterdarlehen, Baukostenzuschüsse etc.)

Bis auf Mietverträge können alle Unterlagen auf Wunsch und nach Erteilung einer entsprechenden Vollmacht auch durch uns beschafft werden.

Welche Verfahren nutzen Sie für die Immobilienbewertung?

Wir arbeiten in Deutschland nach den normierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV. Bei im Ausland belegenen Immobilien nutzen wir je nach Marktstandard auch andere, nicht normierte Verfahren.

Bieten Sie auch Beleihungswertgutachten an?

Ja, wir erstellen auch Gutachten nach § 16 PfandBG. In diesem Verfahren ist Auftraggeber stets die Bank und nicht der Kreditnehmer. Sofern Sie uns für ein Beleihungswertgutachten beauftragen möchten sprechen Sie daher vorab gerne mit ihrer finanzierenden Bank.

Wo erhalte ich Grundrisse und Kopien von erteilten Baugenehmigungen?

Im Bauaktenarchiv des jeweiligen Kreises oder in den kreisfreien Städten werden historische Unterlagen aufbewahrt. Häufig sind diese inzwischen in digitaler Form abrufbar.  Auch das Finanzamt (Stelle zur Feststellung von Einheitswerten) hält zuweilen historische Baugenehmigungen auszugsweise vor.

Wo erhalte ich aktuelle Grundbuchauszüge?

Beim zuständigen Amtsgericht, Grundbuchamt.

Wo erhalte ich eine Liegenschaftskarte?

In Hessen gibt es z. B. das Verwaltungsportal, über das online ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.

Wo erhalte ich eine Baulastenauskunft?

Das Baulastenverzeichnis wird i. d. R. bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde / Bauamt geführt.

Wo erfahre ich, welches Baurecht für mein Grundstück maßgeblich ist?

Der Bebauungsplan kann bei dem zuständigen Bauordnungsamt der Gemeinde bzw. beim Stadtplanungsamt eingesehen werden.

Wie lange dauert es, bis ein Gutachten erstellt ist?

Die Bearbeitungsdauer hängt unmittelbar mit der Informationslage über das Bewertungsobjekt zusammen. Oftmals müssen vor Beginn Unterlagen beschafft werden, deren Zulauf von z. B. Behörden nicht sicher vorhergesagt werden kann. In der Regel können wir die Erstellung eines Gutachtens innerhalb von 4 Wochen nach Vorliegen sämtlicher für die Bewertung relevanter Daten zusagen.

Muss für eine Bewertung eine Besichtigung erfolgen?

Ja, in 99% der Fälle wird das Bewertungsobjekt vorab besichtigt, um z. B. die Lage und die Besonderheiten der Immobilie aufnehmen zu können. Im Rahmen der Objektbesichtigung wird auch das Umfeld betrachtet, um z. B. die Anbindung an den öffentlichen Personen- Nahverkehr zu erkennen, die Entfernung zur Nahversorgung etc.

Immobilienconsulting

Was kostet eine allgemeine Immobilienberatung?

Allgemeine Beratungsleistungen „rund um die Immobilie“ rechnen wir nach vorheriger Vereinbarung zu einem festen Stundensatz ab. Nebenkosten für die Beschaffung von Unterlagen von z. B. Behörden berechnen wir in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten gem. Nachweis. Reisekosten berechnen wir entsprechend Nachweis für Bahnfahrten 1. Klasse oder Flugkosten. PKW-Kosten berechnen wir als Pauschale i. H. v. 0,80 €/km zzgl. USt.

Wie kurzfristig ist eine allgemeine Immobilienberatung möglich?

Zur Beurteilung einer IST-Situation ist stets die Vorbereitung und Analyse der aktuellen Gegebenheiten vonnöten. Je nach Komplexität einer Immobilie oder eines Portfolios kann eine solche Vorab-Analyse einige Tage oder auch Wochen für die Beschaffung von entscheidungserheblichen Unterlagen benötigen. Sprechen Sie uns gerne an und wir werden zeitnah mit einem Vorschlag zu einer effizienten Vorgehensweise auf Sie zukommen.

Einfach mit uns schnell Kontakt aufnehmen!

Ihr Ansprecherpartner
Carsten Fritsch
069 2475045-0
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf oder füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie zeitnah einen Rückruf.
Kontakt aufnehmen