Individuelles Immobilien-Consulting
Immobilienbewertung ist nur ein Teilbereich der Immobilienwirtschaft. Wir sind darauf spezialisiert, marktübliche Werte unter verschiedenen Ausgangssituationen zielführend zu ermitteln. Unsere weitgehende Expertise erlaubt uns jedoch auch, unser Know-How dort einzubringen, wo es nicht ausschließlich um die Wertermittlung geht, sondern um z. B. strategische Aspekte, bei deren Einordnung Sie Unterstützung erhalten möchten. Hier bieten wir weitere maßgeschneiderte Bewertungsdienstleistungen an. Erfahren Sie, wie wir neben der Erstellung von Wertgutachten mit weiteren Beratungsleistungen solide Grundlagen für wichtige Entscheidungen bieten können.
Immobilienberatung
Immobilienberatung
Sie beabsichtigen, in Immobilien zu investieren, haben aber noch keine Erfahrungswerte? Oder Sie haben eine Immobilie geerbt und benötigen Entscheidungshilfe, wie es um die Immobilie steht und was Sie am besten tun sollten. Dies könnte z. B. die Einleitung von verkaufsvorbereitenden Maßnahmen oder auch eine Kostenschätzung für Modernisierungsmaßnahmen zwecks Erhalt der Liegenschaft im Bestand sein. Wir geben qualifizierten Rat und beantworten Ihre Fragen, die sich aus Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen ergeben.
Ankaufsprüfung bzw. Due Diligence
Ankaufsprüfung bzw. Due Diligence
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Due Diligence“ steht für „gebotene Sorgfalt“ und wird von uns konsequent umgesetzt. Eine eingehende kaufmännische, technische und rechtliche Prüfung und Bewertung grundstücks- und objektspezifischer Eigenschaften macht Chancen und Risiken transparent und bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf oder Belassung des Status Quo. Je nach Aufgabenstellung arbeiten wir im Bereich Due Diligence mit dafür besonders qualifizierten und erfahrenen Immobilienspezialisten aus unserem Netzwerk zusammen. Egal um welchen Fachbereich es sich handelt, sie bekommen von uns Antworten auf Ihre Fragen und müssen nicht erst nach den dafür geeigneten Fachleuten suchen.
Gutachten über die Restnutzungsdauer
Gutachten über die Restnutzungsdauer
Wir bieten Ihnen neben Verkehrswertgutachten auch Gutachten zur Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer an. Nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023 dürfen die AfA-Sätze von typisierten Sätzen abweichen, sofern der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer erbracht wird. Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist durch die Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu erbringen. Wir erfüllen diese Anforderung und stehen für Fragen rund um dieses Thema gerne zur Verfügung.
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